Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14766
OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04 (https://dejure.org/2005,14766)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.10.2005 - 18 U 2297/04 (https://dejure.org/2005,14766)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Oktober 2005 - 18 U 2297/04 (https://dejure.org/2005,14766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zu einer überprüfbaren Rechnungslegung bei Bauleistungen; Abhängigkeit der Fälligkeit eines Werklohns von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung; Zulässigkeit des pauschalen Bestreitens von Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zu einer überprüfbaren Rechnungslegung bei Bauleistungen; Abhängigkeit der Fälligkeit eines Werklohns von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung; Zulässigkeit des pauschalen Bestreitens von Tatsachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfbare Schlussrechnung und Fälligkeit im BGB-Werkvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Prüfbare Schlussrechnung und Fälligkeit im Werkvertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Werklohn: Prüfbare Schlussrechnung und Fälligkeit im BGB-Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfbare Schlussrechnung und Fälligkeit im BGB-Werkvertrag (IBR 2007, 16)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 598
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04
    Der BGH hat dies für die Frage der Verjährung verneint (vgl. BGHZ 79, 176 ) und in weiteren Entscheidungen anklingen lassen, dass eine Schlussrechnung generell keine Voraussetzung der Fälligkeit der endgültigen Vergütung beim BGB -Werkvertrag darstellt (vgl. BGH BauR 2002, 938 ; BauR 2004, 316 ).

    Schließlich können die Beklagten mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit schon nach Treu und Glauben nicht gehört werden, weil sie nicht binnen zwei Monaten nach Erhalt der Schlussrechnungen konkrete Rügen gegen deren Prüffähigkeit vorgebracht haben (vgl. BGH BauR 2004, 316 ).

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04
    Der BGH hat dies für die Frage der Verjährung verneint (vgl. BGHZ 79, 176 ) und in weiteren Entscheidungen anklingen lassen, dass eine Schlussrechnung generell keine Voraussetzung der Fälligkeit der endgültigen Vergütung beim BGB -Werkvertrag darstellt (vgl. BGH BauR 2002, 938 ; BauR 2004, 316 ).

    Die von den Beklagten hierfür angeführte Entscheidung des BGH in BauR 2002, 938 besagt nur, dass der Auftraggeber Rechenschaft darüber ablegen muss, ob ihm die erhaltenen Abschlagszahlungen als Vergütung letztlich zustehen.

  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04
    Zwar genügt in der Regel gegenüber einer Tatsachenbehauptung das einfache Bestreiten (vgl. BGH NJW 1999, 1404 ).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04
    Der BGH hat dies für die Frage der Verjährung verneint (vgl. BGHZ 79, 176 ) und in weiteren Entscheidungen anklingen lassen, dass eine Schlussrechnung generell keine Voraussetzung der Fälligkeit der endgültigen Vergütung beim BGB -Werkvertrag darstellt (vgl. BGH BauR 2002, 938 ; BauR 2004, 316 ).
  • OLG Celle, 09.07.1985 - 16 U 216/84

    Parteifähigkeit einer durch den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04
    Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur streitig, ob bei einem BGB -Bauvertrag die Fälligkeit des Werklohns auch von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung abhängig ist (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1368 ff.; OLG Celle NJW 1986, 327 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07

    Bauvertrag: Schlüssige Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und

    Weil es an einer der Bestimmung des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B entsprechenden Regelung im BGB-Werkvertragsrecht fehlt, ist der Werklohnanspruch bereits mit Abnahme der Leistung unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungslegung fällig (BGH, Urteil vom 18.12.1980, VII ZR 41/80 = BGHZ 79, 176; OLG Dresden, Urteil vom 14.10.2005, 18 U 2297/04 = IBR 2007, 16; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 755 = OLGR 1999, 309 = MDR 2000, 154).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 6 U 81/14

    Bauvertrag: Vorschuss- und Schadenersatzanspruch eines Auftraggebers;

    Dies erfordert aber trotzdem, dass sich der Bestreitende zu einzelnen Tatsachenbehauptungen äußert und nicht pauschal alles bestreitet (OLG Dresden, Schlussurteil vom 14. Oktober 2005 - 18 U 2297/04).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.11.2006 - 21 U 43/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5253
OLG Hamm, 14.11.2006 - 21 U 43/06 (https://dejure.org/2006,5253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2006 - 21 U 43/06 (https://dejure.org/2006,5253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2006 - 21 U 43/06 (https://dejure.org/2006,5253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erhöhte Anforderungen an die Erkundigungspflichten und Sorgfaltspflichten bei Arbeiten auf öffentlichem Grund bzw. öffentlichen Straßen; Anhaltspunkte für eine noch in Funktion befindliche Abwasserleitung durch Auffinden von Kanaldeckeln; Erkundigungspflichten über ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Tiefbauarbeiten auf Privatgrundstücken (IBR 2007, 24)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 809
  • BauR 2007, 598
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 33/05

    Erkundigungspflichten des Bauunternehmers nach dem Verlauf von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 21 U 43/06
    Denn anders als auf öffentlichem Grund ist auf privaten Grundstücken nicht ohne weiteres mit Versorgungsleitungen zu rechnen (BGH, MDR 2006, 750 f; OLG Koblenz, VersR 2000, 1553 f, OLG Düsseldorf, NJW 1998, 674 ff).
  • BGH, 20.04.1971 - VI ZR 232/69

    Tiefbauunternehmer - Versorgungsleitung - Bauarbeiten - Bagger - Unterirdisch -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 21 U 43/06
    Insbesondere bei der Verwendung von Baggern und anderem schweren Arbeitsgerät ist mit äußerster Vorsicht vorzugehen (BGH NJW 1971, 1313, 1314; BGH VersR 1996, 117; OLG Köln, NJW-RR 1992, 983 f)).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 31/95

    Sorgfaltspflichten eines Bauunternehmers vor der Durchführung von Baggerarbeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 21 U 43/06
    Insbesondere bei der Verwendung von Baggern und anderem schweren Arbeitsgerät ist mit äußerster Vorsicht vorzugehen (BGH NJW 1971, 1313, 1314; BGH VersR 1996, 117; OLG Köln, NJW-RR 1992, 983 f)).
  • OLG Köln, 20.12.1991 - 19 U 98/91

    Kabelschäden bei Erdarbeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 21 U 43/06
    Insbesondere bei der Verwendung von Baggern und anderem schweren Arbeitsgerät ist mit äußerster Vorsicht vorzugehen (BGH NJW 1971, 1313, 1314; BGH VersR 1996, 117; OLG Köln, NJW-RR 1992, 983 f)).
  • OLG Koblenz, 21.09.1999 - 3 U 7/99

    Beschädigung eines Starkstromkabels

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 21 U 43/06
    Denn anders als auf öffentlichem Grund ist auf privaten Grundstücken nicht ohne weiteres mit Versorgungsleitungen zu rechnen (BGH, MDR 2006, 750 f; OLG Koblenz, VersR 2000, 1553 f, OLG Düsseldorf, NJW 1998, 674 ff).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.02.2006 - 28 U 1823/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7586
OLG München, 21.02.2006 - 28 U 1823/04 (https://dejure.org/2006,7586)
OLG München, Entscheidung vom 21.02.2006 - 28 U 1823/04 (https://dejure.org/2006,7586)
OLG München, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 28 U 1823/04 (https://dejure.org/2006,7586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vornahme einer Verbauung als Mitwirkung an einer Grundstücksvertiefung; Verjährungsbeginn bei endgültiger Abnahmeverweigerung; Beweislast für eine konkludente Abnahme des Werkes; Eignung einer Spundwand für ein vorgesehenes Bauvorhaben und die Absicherung des ...

  • Judicialis

    BGB § 635 a.F.; ; BGB § 638 a.F.; ; BGB § 204 I Ziff. 3; ; BGB § 204 Abs. 2 Satz 1 n.F.; ; BGB § 635 a.F.; ; BGB § 909

  • rechtsportal.de

    Werkvertrag: Schadensersatz wegen ungenügender Aufklärung über Statik bei Baugrubenabsicherung

  • rechtsportal.de

    Werkvertrag: Schadensersatz wegen ungenügender Aufklärung über Statik bei Baugrubenabsicherung

  • ibr-online

    Spundwände: Abnahme, Standsicherheitsnachweis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vertragsrecht: Leistungsumfang bei der Sicherung von Baugruben durch Spundwände

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie werden Spundwände beim BGB-Vertrag abgenommen? (IBR 2007, 17)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Spundwand und Standsicherheitsnachweis gehören zusammen! (IBR 2007, 13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 598
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94

    Normadressat des Vertiefungsverbots

    Auszug aus OLG München, 21.02.2006 - 28 U 1823/04
    Diese Arbeiten waren für den weiteren Aushub notwendig und stellen damit eine einheitliche Handlung dar, die in ihrer Gesamtheit unter dem Begriff der Grundstücksvertiefung fällt (BGH vom 12.7.1996 - V ZR 280/94, NJW 1996, 3205, 3206; BGH vom 19.10.1965 - VZR 171/63, NJW 1966, 42).
  • BGH, 24.03.1977 - VII ZR 220/75

    Verjährung der Ansprüche wegen Ausschachtung einer Baugrube

    Auszug aus OLG München, 21.02.2006 - 28 U 1823/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Arbeiten bei Bauwerken im Sinne des § 638 BGB a.F. nicht nur Arbeiten, die zur Ausführung des Baus als Ganzes erfolgen, sondern auch die Arbeiten, die der Herstellung der einzelnen Bauteile und Bauglieder dienen, ohne dass es darauf ankommt, ob sie einen äußerlich hervortretenden körperlichen Anteil des Baues darstellen (BGH vom 24.3.1977 - VII 2R 220/75, BGHZ 68, 208, 211: Ausschachten einer Baugrube).
  • BGH, 19.10.1965 - V ZR 171/63
    Auszug aus OLG München, 21.02.2006 - 28 U 1823/04
    Diese Arbeiten waren für den weiteren Aushub notwendig und stellen damit eine einheitliche Handlung dar, die in ihrer Gesamtheit unter dem Begriff der Grundstücksvertiefung fällt (BGH vom 12.7.1996 - V ZR 280/94, NJW 1996, 3205, 3206; BGH vom 19.10.1965 - VZR 171/63, NJW 1966, 42).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7612
OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03 (https://dejure.org/2005,7612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2005 - 12 U 241/03 (https://dejure.org/2005,7612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2005 - 12 U 241/03 (https://dejure.org/2005,7612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 633 § 634; VOB/B § 13 Nr. 6
    Unverhältnismäßigkeit der Neuherstellung eines Werkes nur wegen eines optischen Mangels

  • ibr-online

    Grünlich verfärbte Dachziegel berechtigen nicht zur Neueindeckung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Annahme der Fehlerhaftigkeit einer Werkleistung bei nicht nur unerheblicher Abweichung des Werkes von der vereinbarten oder typischerweise vorauszusetzenden Beschaffenheit ; Unterlassung einer Beweisaufnahme und Zurückweisung des Beweismittels wegen zu spät eingezahltem ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Grünlich verfärbte Dachziegel berechtigen nicht zur Neueindeckung! (IBR 2007, 20)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 598
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Mit der Zurückweisung des Beweismittels ist auch keine Überbeschleunigung des Verfahrens verbunden (vgl. BVerfGE 75, Seite 302).
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die verspätete Einzahlung des Vorschusses verzögert die Erledigung des Rechtsstreits absolut gesehen (vgl. BGHZ 75, 138; BGHZ 86, 31), weil das Gutachten erst nach der mündlichen Verhandlung vom 15. September 2005 eingeholt werden kann.
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die verspätete Einzahlung des Vorschusses verzögert die Erledigung des Rechtsstreits absolut gesehen (vgl. BGHZ 75, 138; BGHZ 86, 31), weil das Gutachten erst nach der mündlichen Verhandlung vom 15. September 2005 eingeholt werden kann.
  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 17 U 88/02

    Abnahmefähigkeit trotz optischen Mangels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • OLG Celle, 08.10.1997 - 6 U 85/96

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsaufwandes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1993 - 22 U 59/93

    Minderung wegen unverhältnismäßig aufwendiger Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • OLG Celle, 29.06.1995 - 14 U 132/94

    Prüfungs- und Anzeigepflicht des Auftragnehmers (Nr. 3); Inhalt der Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1998 - 21 U 194/97

    Mängel des Rohbaus als Ursache für Unebenheiten des Außenputzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07

    Kaufvertrag: Sachmangel bei kaum erkennbaren Farbunterschieden und einer geringen

    Daher ist die aufgetretene Farbabweichung und damit auch das Interesse des Bauherrn an einem Austausch der Ziegel nach objektiver Einschätzung als geringfügig zu werten (vgl. hierzu OLG Frankfurt, BauR 2007, 598 m. w. N. (Grünverfärbung von Dachziegeln), OLG Celle, OLGR 2006, 234 ff (Rostentwicklung bei Wandpaneelen); OLG Hamm, NJW-RR 2003, 965 ff (Haustürschwellen aus kleingeschnittenen Platten statt aus bestellten großen Platten).
  • OLG Bamberg, 16.10.2018 - 3 U 117/18

    Kein Anspruch auf Neueindeckung des Dachs wegen verändertem Farbton der

    Eine komplette Neuherstellung des Daches mit einem Aufwand von über 20.000,00 EUR würde in keinem Verhältnis zu der allenfalls geringen und nur bei bestimmter Wetterlage zu bemerkenden farblichen Veränderung stehen (vgl. vierzu etwa OLG Frankfurt Urt. v. 15.9.2005 - 12 U 241/03, IBRRS 2007, 0059 - grünliche Verfärbung von Dachziegeln, OLG Düsseldorf, NZBau 2015, 485 mwN; OLG Bamberg, Schlussurteil v. 16.4.2007 - 4 U 198/05, BeckRS 2008, 21342; OLG Celle, Urt. v. 11.10.2007 - 6 U 40/07, IBRRS 2008, 2719; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, Teil 3 U 117/18 - Seite 8 - 6 Rn. 98; Bröker in Ganten/Kindereit, Typische Baumängel, 2. Aufl. 2014, Rn. 862).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05   

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https://dejure.org/2005,11207
OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05 (https://dejure.org/2005,11207)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2005 - 11 U 15/05 (https://dejure.org/2005,11207)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 11 U 15/05 (https://dejure.org/2005,11207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formaldehydbelastete Bauteile müssen ausgetauscht werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Austausch von formaldehydbelasteten Bauteilen? (IBR 2007, 70)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1063
  • BauR 2007, 598
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 21.05.2003 - 12 U 15/02

    Umfang des Schadensersatzes wegen Mietminderungen aufgrund von Baumängeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05
    Das OLG Hamm habe mit Urteil vom 21.05.2003 entschieden, dass der Auftragnehmer auch für nicht berechtigte Mietminderungen grundsätzlich einzustehen habe und Härten bei grundsätzliche Bejahung eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn über § 254 BGB auszugleichen seien (OLG Hamm BauR 2003, 1417, 1418).

    Diesem Ergebnis steht die vom Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, Urt. v. 21.05.2003, - Az.: 12 U 15/02 - nicht entgegen.

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05
    Hiernach kann der Geschädigte, dem der zu ersetzende Schaden letztlich aufgrund eigenen Verhaltens entstanden ist, nur dann Ersatz verlangen, wenn seine Reaktion durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und sich als eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses Ereignis darstellt (Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., vor § 249 Rn. 77; Oettker in Münchener Kommentar, a.a.O., Rn. 164 und BGH NJW 1995, 449, 451).
  • BGH, 05.12.2002 - VII ZR 342/01

    Annahme eines Dissenses bei der Auslegung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05
    Die Anforderungen, denen das Werk des Werkunternehmers genügen muss, ergeben sich daher zunächst aus den vertraglichen Vereinbarungen, wobei den Angaben in der Leistungsbeschreibung eine besondere Bedeutung zukommt (BGH NJW 2003, 743).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 310/03

    Haftung eines Architekten wegen Mitwirkens an einer Vertiefung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05
    Der Bundesgerichts habe nunmehr mit Beschluss vom 11.11.2004 - VII ZR 175/03 - die Annahme der Revision gegen das Urteil des OLG Hamm abgelehnt und damit das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt (vgl. BGH, BauR 2005, 577).
  • LG Lübeck, 06.11.1997 - 14 S 135/97

    Mietminderung und außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05
    Die Beweislast hierfür und auch die Beweislast dafür, dass die Überschreitung der Grenzwerte auf den für die Errichtung des Wohnraums verwendeten Baumaterialien beruht, liegt allein beim Mieter (Landgericht Berlin, Grundeigentum 2003, 955; Amtsgericht Königsstein MZM 200, 822; Amtsgericht Bad Säckingen WuM 1996, 140; Amtsgericht Mettmann VuR 1990, 208; Landgericht Lübeck NJW-RR 1998, 441; Amtsgericht Köln WuM 1987, 120; Landgericht Frankfurt WuM 1989, 284).
  • OLG Bamberg, 06.10.1999 - 3 U 66/97

    Enthält die Vereinbarung "umweltfreundliche Materialien" eine Zusicherung?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05
    Erst wenn es an einer derartigen Bestimmung fehlt, kommt es darauf an, ob die Verwendung formaldehydhaltiger Baustoffe nach allgemeinen, objektiven Erwägungen der vertraglich vorgesehenen Nutzung entgegensteht (OLG Bamberg, NJW-RR 2000, 97, das mangels gesonderter vertraglicher Regelung bei einer Formaldehydraumluftkonzentration von weniger als 0, 1 ppm einem Mangel verneint hat).
  • AG Köln, 30.09.1986 - 217 C 346/86

    Mietminderung bei Formaldehyd-Konzentration der Innenraumluft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05
    Die Beweislast hierfür und auch die Beweislast dafür, dass die Überschreitung der Grenzwerte auf den für die Errichtung des Wohnraums verwendeten Baumaterialien beruht, liegt allein beim Mieter (Landgericht Berlin, Grundeigentum 2003, 955; Amtsgericht Königsstein MZM 200, 822; Amtsgericht Bad Säckingen WuM 1996, 140; Amtsgericht Mettmann VuR 1990, 208; Landgericht Lübeck NJW-RR 1998, 441; Amtsgericht Köln WuM 1987, 120; Landgericht Frankfurt WuM 1989, 284).
  • AG Bad Säckingen, 21.08.1992 - 1 C 191/91

    Mietminderung bei den Grenzwert übersteigender Formaldehyd-Belastung der Raumluft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05
    Die Beweislast hierfür und auch die Beweislast dafür, dass die Überschreitung der Grenzwerte auf den für die Errichtung des Wohnraums verwendeten Baumaterialien beruht, liegt allein beim Mieter (Landgericht Berlin, Grundeigentum 2003, 955; Amtsgericht Königsstein MZM 200, 822; Amtsgericht Bad Säckingen WuM 1996, 140; Amtsgericht Mettmann VuR 1990, 208; Landgericht Lübeck NJW-RR 1998, 441; Amtsgericht Köln WuM 1987, 120; Landgericht Frankfurt WuM 1989, 284).
  • AG Mettmann, 13.02.1990 - 21 C 202/88

    Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit Formaldehyd

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05
    Die Beweislast hierfür und auch die Beweislast dafür, dass die Überschreitung der Grenzwerte auf den für die Errichtung des Wohnraums verwendeten Baumaterialien beruht, liegt allein beim Mieter (Landgericht Berlin, Grundeigentum 2003, 955; Amtsgericht Königsstein MZM 200, 822; Amtsgericht Bad Säckingen WuM 1996, 140; Amtsgericht Mettmann VuR 1990, 208; Landgericht Lübeck NJW-RR 1998, 441; Amtsgericht Köln WuM 1987, 120; Landgericht Frankfurt WuM 1989, 284).
  • LG Flensburg, 11.05.2018 - 8 O 138/16

    Mangelbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme bei drohendem Pachtausfallschaden

    Wenn die Herabsetzung des Pachtzinses zwar auch, aber nicht ausschließlich wegen der von der Beklagten zu verantwortenden Mängel vorgenommen wurde, ist gemäß § 287 ZPO der auf die Mängel zurückzuführende Anteil der Pachtreduzierung festzustellen (BGH, Urteil vom 27.09.2007, VII ZR 80/05, NJW-RR 2008, 31 [35] zitiert Beck-online; OLG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2005, 11 U 15/05, unter II.2, zitiert Beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 U 162/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23475
OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 U 162/03 (https://dejure.org/2006,23475)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.03.2006 - 1 U 162/03 (https://dejure.org/2006,23475)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. März 2006 - 1 U 162/03 (https://dejure.org/2006,23475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Bauverzögerung: Mietausfallsersatz nur bei grober Fahrlässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauverzögerung: Ersatz des Mietausfalls nur bei grober Fahrlässigkeit! (IBR 2007, 69)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht bewiesene Änderungsanordnung im Pauschalvertrag: Wie ist abzurechnen? (IBR 2007, 121)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 598
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2000 - 22 U 140/99

    Darlegungs- und Beweislast bei Verzögerung des Bauvorhabens - Sicherung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 U 162/03
    Darlegungs- und beweisbelastet hierfür ist der Beklagte; die Verschuldensvermutung des § 285 BGB a.F. gilt insoweit nicht (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1028).

    Vorsatz kommt etwa in Betracht, wenn ein Auftragnehmer von einer Baustelle Leute abzieht, um sie anderweit gewinnbringender einzusetzen; grobe Fahrlässigkeit erfordert eine ungewöhnlich grobe Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1028).

  • BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91

    Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 U 162/03
    Die Finanzierungskosten sind jedoch nur für den Verzugszeitraum und auch nur bis zur Höhe der in diesem Zeitraum entgangenen Nettomieteinnahmen erstattungsfähig (BGH NJW-RR 2000, 1186, 1186f; BGH NJW 1993, 2674, 2675f).
  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 203/98

    Begriff des Verzögerungsschadens

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 U 162/03
    Die Finanzierungskosten sind jedoch nur für den Verzugszeitraum und auch nur bis zur Höhe der in diesem Zeitraum entgangenen Nettomieteinnahmen erstattungsfähig (BGH NJW-RR 2000, 1186, 1186f; BGH NJW 1993, 2674, 2675f).
  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 92/06

    Bauverzögerung: Ersatz des Mietausfalls nur bei grober Fahrlässigkeit!

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 U 162/03
    BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - VII ZR 92/06 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2006 - VII ZR 92/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36857
BGH, 28.09.2006 - VII ZR 92/06 (https://dejure.org/2006,36857)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - VII ZR 92/06 (https://dejure.org/2006,36857)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - VII ZR 92/06 (https://dejure.org/2006,36857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauverzögerung: Ersatz des Mietausfalls nur bei grober Fahrlässigkeit! (IBR 2007, 69)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht bewiesene Änderungsanordnung im Pauschalvertrag: Wie ist abzurechnen? (IBR 2007, 121)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 598
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 U 162/03

    Bauverzögerung: Mietausfallsersatz nur bei grober Fahrlässigkeit

    BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - VII ZR 92/06 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.01.2007 - 14 U 102/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17919
OLG Celle, 17.01.2007 - 14 U 102/05 (https://dejure.org/2007,17919)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.01.2007 - 14 U 102/05 (https://dejure.org/2007,17919)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 14 U 102/05 (https://dejure.org/2007,17919)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 18.11.2003 - 5 U 1116/02

    Auszahlung der Überzahlung nur durch Unternehmer

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2007 - 14 U 102/05
    b) Anders als der Kläger meint, ist der vorliegende Fall auch nicht vergleichbar mit dem Urteil des OLG Jena ( BauR 2005, 767).

    Insbesondere weicht der Senat nicht von der erwähnten Entscheidung des OLG Jena vom 18. November 2003 (Baurecht 2005, 767) ab.

  • BGH, 25.03.2004 - VII ZR 453/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2007 - 14 U 102/05
    Die Verbürgung auf erstes Anfordern steht dem nicht entgegen, da die entsprechende Klausel in der Bürgschaftsurkunde unwirksam ist und die Beklagte deshalb nur eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldete ( BGH, Urteil vom 25. März 2004, IVV ME 435/02 [richtig: VII ZR 453/02 - d. Red.] , NJW-RR 2004, 880).
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